HERREN
JUGEND
Passive Mitglieder und Sponsoren
KÜNDIGUNG
Eine Kündigung der Mitgliedschaft beim FC Emmering ist laut unserer Satzung (§ 5 Absatz 4) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres (= jeweiliges Jahresende) zulässig.
Jede Kündigung muss lt. Satzung schriftlich gegenüber dem Vorstand des FC Emmering erklärt werden. Diese kann per Brief an „FC Emmering e.V. z.Hd. des Vorstanden – Am Spotplatz 1 – 82275 Emmering“ oder per Email (unterschriebene Kündigung als PDF-Anhang) an mitglieder@fcemmering.de erfolgen.
Bei beiden Möglichkeiten ist neben der unterschriebenen Form (durch das volljährige Mitglied; bei minderjährigen Mitgliedern durch einen Erziehungsberechtigten) immer auch auf eine konkrete Personenzuordnung zu achten. Daher bitte immer Name, Adresse und Geburtsdatum des betroffenen Mitgliedes angeben.
Wichtig:
Eine rechtskräftige satzungsmäßige Kündigung ist nur wie oben beschrieben möglich ! Andere mündliche oder auch schriftliche Willenserklärungen z.B. „Abmeldung bei einem Trainer oder einer anderen Person des Vereins“ ist keine Kündigung.
Auch bei einem Vereinswechsel wird die Mitgliedschaft nicht automatisch gekündigt, sondern muss, sofern keine weiterführende Mitgliedschaft gewünscht wird, wie oben beschrieben separat gekündigt werden.
Eine Kündigung wirkt erst zum jeweiligen Jahresende der eingereichten Kündigung oder ggfs. erst zum Jahresende des Folgejahres (siehe Fristeinhaltung). Bis zum Ende der Mitgliedschaft sind weiterhin die Mitgliedsbeiträge zu entrichten (Einzug per Lastschrift).
Wir bitten um Euer Verständnis, dass es grundsätzlich hierzu keine Sonderregelungen gibt, da unser gemeinnütziger Verein finanziell auf eine planbare Mitgliederstruktur angewiesen ist.
Für Rückfragen steht Euch unsere Mitgliederverwaltung selbstverständlich gerne unter mitglieder@fcemmering.de zur Verfügung.

