Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen u. a. Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen z. B. in Vereinen, im Musikunterricht oder an Freizeiten.
